Es gibt verschiedene Begriffe, die für dasselbe Phänomen in politischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Fachdiskussionen verwendet werden. Dazu gehören u. a. „Neofaschismus”, „Neonazismus”, „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit”, „Rechtsradikalismus”, „extreme Rechte” und „Rechtsextremismus”. Am gebräuchlichsten ist der Begriff „Rechtsextremismus”, der allerdings inhaltlich zu kritisieren ist.
Das Unterfangen, die Einstellungsmerkmale, die dem Neonazismus zugerechnet werden, an so genannte „extremistische” (das Wort „extrem” stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „das Äußerste”) Ränder zu verschieben („Rechtsextremismus”), die eine gute und demokratische „Mitte” zerstören wollen, ist weder empirisch noch theoretisch haltbar und zudem politisch interessengeleitet.
Die Extremismusformel, popularisiert durch den Verfassungsschutz in den 1970er-Jahren in Westdeutschland in den politisch-ideologischen Schützengräben des Kalten Krieges, basiert nicht nur auf einer falschen Analyse des Zusammenbruchs der Weimarer Republik und des Erstarkens des Nationalsozialismus („Die Extreme von links und rechts haben die bürgerliche Mitte ausgehöhlt”), sondern schwächt effektiv den Kampf gegen Neonazismus heutzutage. Wenn davon ausgegangen wird, dass nicht etwa konservative Eliten und das deutsche Kleinbürger_innentum für den Sieg der Nazis verantwortlich gewesen sind, sondern ihre erbittertsten politischen Gegner_innen (es also nicht zu wenige, sondern zu viele Antifaschist_innen gegeben habe), begründet das in der Folge die heutige „wehrhafte Demokratie”, die gegen ihre vermeintlichen oder tatsächlichen Feind_innen („Extremist_innen”) vorgeht. Wer von „Rechtsextremismus” spricht, handelt sich von daher automatisch auch den Kampf gegen „Linksextremismus” ein und lenkt von der Tatsache ab, dass sich neonazistische Einstellungsmuster gesamtgesellschaftlich vorfinden lassen, eben gerade auch in den Segmenten der Gesellschaft, die als sogenannte „Mitte” bezeichnet werden.
Es ist zudem eine Definitions- bzw. Machtfrage, was als „Mitte” und was als „Rand” definiert wird und ob lediglich auf die Form (Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Verfassungsstaat, Gewalthandeln etc.) abgehoben wird oder auf eine inhaltliche Analyse.
Es ist ein grundlegender inhaltlicher Unterschied, ob sich auf Gleichheit oder Ungleichheit berufen wird, auf Freiheit für alle oder nur für eine exklusive Gruppe, ob eine Gesellschaft erweitert oder kleiner gemacht werden soll, ob die Demokratie oder der Kapitalismus beseitigt werden soll, ob die „herrschende Klasse” im Zuge der Abschaffung aller Klassen abgeschafft werden sollen oder ob reale Menschen aus Gründen der „falschen” Fähigkeit, „Rasse” etc. vertrieben oder ausgemerzt werden sollen. Linke haben grundlegend andere Zielsetzungen und Werte als Rechte. Ein Beispiel von vielen ist die Geschlechterfrage, die folgerichtig von den ausnahmslos männlichen Extremismustheoretikern ausgeblendet wird. Die Höherbewertung von Männlichkeit, die Unterordnung von Frauen, normative Heterosexualität, der Hass gegen Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, die Zuweisung starrer Aufgaben, Betätigungsfelder und Orte für Frauen und Männer findet sich in konservativen Politikformen und radikalisiert im Neonazismus, am geringsten aber bei denen, die derzeit als „linksextrem” diffamiert werden.
Die Extremismus-Logik folgt der etatistischen Annahme, dass jedwedes staatliche Handeln gut sei. Weil dem Staat eine demokratische Verfassung zu Grunde liegt, gerät Kritik an ihm schnell unter den Generalverdacht, „extremistisch” zu sein. Nicht aber die Gegner_innenschaft zum Staat ist ein Problem, sondern die Gegner_innenschaft zur Demokratie. Zugleich wird einem ordnungspolitischen Demokratieverständnis der Weg geebnet, da folgerichtig ein starker Staat benötigt wird, um „Rechts- und Linksextremismus” effektiv bekämpfen zu können. Hier aber beißt sich die Katze in den Schwanz: Die parlamentarische Demokratie ist so gut wie nie von den politischen Rändern, sondern erheblich häufiger von Eliten und einer Entfesselung staatlicher Befugnisse bedroht worden.
Versuche, den Begriff „Rechtsextremismus” anders zu füllen, dürften angesichts der momentanen Machtverhältnisse scheitern: staatliche Behörden sind einflussreicher als zivilgesellschaftliche Akteur_innen.
Heutige Neonazis beziehen sich größtenteils positiv auf bestimmte Strömungen des Nationalsozialismus, wenn auch teilweise in modernisierter Variante, weswegen wir für die Verwendung des Neonazismus-Begriffs plädieren. Die Einstellungsmerkmale des Neonazismus treffen im Wesentlichen auch auf rechtspopulistische Strömungen und die Neue Rechte zu, die als „neonazistisch” bezeichnet werden müssen, auch wenn Teile dieser Strömungen formale Abgrenzungen zum Nationalsozialismus vornehmen und an einer Erneuerung und Modernisierung der Theorien arbeiten.
Ohne an dieser Stelle genauer auf die einzelnen Einstellungsmerkmale des Neonazismus eingehen zu können, sollen sie folgendermaßen bestimmt werden: Völkischer Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Sozialdarwinismus, Sexismus, Heterosexismus, Transfeindlichkeit, Pronazismus und autoritäre Ordnungsvorstellungen. Wenn eine Mehrheit dieser Einstellungsmerkmale zutrifft, kann von einem gefestigten neonazistischen Weltbild gesprochen werden. Bundesweit ist dies laut Studien bei mindestens 8 % der in Deutschland lebenden Menschen der Fall, wobei es auch deutlich höhere Zahlen gibt. Alle genannten Einstellungsmerkmale sind gesamtgesellschaftlich hingegen weitaus häufiger anzutreffen als öffentlich sichtbar werdende Handlungen oder Wahlverhalten. Auch wenn es Häufungen und Tendenzen gibt, so finden sich die Einstellungsmuster in allen Schichten/Klassen, allen Altersgruppen, allen Berufen, allen Bundesländern, sie sind unabhängig von Lebensalter, Geschlecht, Bildungsgrad oder Parteipräferenz. In dieser Hinsicht gibt es keinen „Rechtsextremismus”, sondern verbreitete „extrem rechte Einstellungen”.
Ungeachtet der Frage, welcher Begriff verwendet wird, ist in der Fachdebatte weitestgehend unstrittig, dass Neonazismus ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Von daher ist es fragwürdig, Begriffe wie „Extremismus”, „Rand” o. ä. zu verwenden. Wenn wir von „extremer Rechter” oder gelegentlich auch „Rechtsextremismus” reden, meinen wir damit keine abgegrenzte Gruppe von „Ewiggestrigen”, die mit dem Mainstream nichts zu tun habe. Es ist die Gesellschaft in ihrer je spezifischen Konstitution selbst, die unter bestimmten Bedingungen die Elemente des Neonazismus und damit die Bedrohung für die Demokratie hervorbringt. Es ist von daher irreführend, wenn davon ausgegangen wird, dass der Neonazismus bis weit in die sogenannte „Mitte” der Gesellschaft hereinreiche - anders herum wird ein Schuh daraus. Die Besonderheit des politischen Neonazismus ist die Bündelung und qualitative Verschärfung jener Einstellungsmerkmale des gesellschaftlichen Mainstreams bei gleichzeitiger Radikalisierung auf der Handlungsebene.
Geht es um die einzelnen Einstellungsmerkmale (Sozialdarwinismus, Antisemitismus, Sexismus, Rassismus etc.), sollten diese benannt werden zugunsten eines Sammelbegriffs („Neonazismus”, „Rechtsextremismus”), der immer problematische Verkürzungen beinhalten wird.